Das Problem von schlecht ausgebildetem Klerus in der traditionalistischen Bewegung

(Red.) Im folgenden Artikel wird ein trauriges Phänomen behandelt, welches auch im deutschsprachigen Raum immer wieder anzutreffen ist bzw. mit welchem man bisweilen auch persönlich konfrontiert wird: die Spendung der Priesterweihe entweder an nicht entsprechend ausgebildete Personen (z.B. ohne abgeschlossene Seminarausbildung oder mit sonstigen, offenkundigen, charakterlichen oder persönlichen Defiziten) oder durch einen mindestens sehr zweifelhaften Bischof (oder „Bischof“), oft mit einem extrem seltsamen persönlichen wie „kirchlichen“ Hintergrund (der jeden vernünftigen Menschen von ihm abstoßen muss), oder eben beides. In jedem Fall wird da die heutige Notsituation der katholischen Kirche ausgenutzt, indem man - letzten Endes doch auf unanständige Weise - von der an sich natürlich höchst tragischen Tatsache „profitiert“, dass es heute keinen rechtmäßigen Papst und keine Diözesanbischöfe (mit Ordentlicher Jurisdiktion) gibt und somit darunter u.a. natürlich auch die praktische Leitung der einzelnen Gemeinden leidet.
Die betreffende Abhandlung von Father Anthony Cekada aus den USA veröffentlichen wir nun hier sowohl mit seiner freundlichen Genehmigung als auch in etwas gekürzter Form in Deutsch. (Quelle: http://www.traditionalmass.org, http://sggresources.org). Die betreffenden sehr zahlreichen Fußnoten geben wir hier nicht wieder - allein aus Platzgründen. Wir bitten um Verständnis. Falls jemand von Ihnen, verehrte Leser, diese Quellenangaben nachschauen möchte, erfrage er sie entweder bei der Redaktion oder schaue sie gleich im englischen Originaltext nach. Am Ende dieses Artikels finden Sie auch unsere entsprechenden Anmerkungen zu einigen der Textstellen.

Der folgende Vorfall hat sich in verschiedenen traditionalistischen Kapellen in den USA zugetragen: Ein verheirateter Mann in Messgewändern steht am Altar, um die tridentinische Messe zu feiern. Es ist offensichtlich, dass er nicht weiß, wie es weiter gehen soll. Ein andächtiger Messdiener steht auf, stellt sich neben den „Pater“ und sagt dem verwirrten Zelebranten, was er als nächstes zu tun habe. Da der „Pater“ vergaß, eine zusätzliche Hostie für die sakramentale Segnung nach der hl. Messe zu konsekrieren, „segnet“ er die Gemeinde mit einer leeren Monstranz und flüstert dem Messdiener zu: „Ich hoffe, keiner merkt das“.
Allen diesen Vorfällen (und vielen anderen wie diesen) liegt ein befremdendes und verwirrendes Phänomen zugrunde: ein „Möchtegern-Priester“ ohne eigentliche Seminarausbildung.
In manchen Fällen waren solche Personen Ordensbrüder oder haben ein oder zwei Jahre im Seminar zugebracht. Die vorgeschriebenen kirchlichen Studien (Latein, Philosophie, Theologie) wurden von ihnen jedoch nie abgeschlossen. Ein leichtgläubiger und nachlässiger Bischof, der mal vorbeikam, weihte eine solche Person zum Priester und so beginnt dieser, Messen in den traditionalistischen Kapellen zu feiern und Beichten zu hören.
Oder schlimmer, ihm fehlen sogar diese minimalsten Voraussetzungen. Er ist ein Hühnerzüchter, Krankenbetreuer, Vermögensverwalter, Trachtenschneider, Kochgehilfe, Arzt, ehemaliger Sträfling, Lehrer oder dreimal entlassener Seminarist, manchmal mit unvereinbarer ehelicher Vergangenheit (verheiratet, geschieden, annulliert). Eines Tages taucht er irgendwo auf, um eine tridentinische Messe zu feiern, indem er angibt, ein katholischer Priester oder Bischof zu sein. Es stellt sich heraus, er wurde von gleichermaßen unausgebildeten „Bischöfen“ mit Verbindungen zu den Altkatholiken, zur Brasilianisch Apostolischen Kirche, zu Palmar de Troya oder anderen geweiht.
Es wäre allerwenigstens widersprüchlich, wenn man solchen Männern erlauben wollte, in unserer Mitte als Priester zu wirken. Als „Traditionalisten“ schätzen wir die tridentinische Messe hoch. Jedoch sollte eine tridentinische Messe auch von Priestern zelebriert werden, welche nach den Normen des Konzils von Trient ausgebildet wurden.
Jene von uns, die alt genug sind, sich an die Zeiten zu erinnern, wie das vom Konzil von Trient eingeleitete System (der Priesterausbildung) funktionierte, fassen solche Fälle von unausgebildeten Priestern nicht nur als bizarr, sondern auch als ausdrücklich erschreckend auf.
In den frühen 1960-er Jahren begann mein kirchliches Leben mit dem Eintritt in das Vorseminar, zusammen mit 125 anderen Jungen. Wir wussten alle genau, was die Kirche von uns verlangte, um zum Priestertum zugelassen werden zu können: 6 Jahre im Vorseminar (mit Lateinunterricht) und weitere 6 Jahre im Priesterseminar (2 Jahre Philosophie, 4 Jahre Theologie). Und nur wenn wir durchhielten diese 12 Jahre - mit Prüfungen und Beurteilungen auf jedem Schritt dieses Weges - konnten wir hoffen, geweiht zu werden. Es gab keine Ausnahmen, denn auch wir, Jungen, wussten, dass das Priestertum der wichtigste Beruf in dieser Welt ist, und dass es eines Tages von uns abhängt, ob die Seelen in den Himmel oder in die Hölle kommen.1
Die Laien tolerieren manchmal nicht entsprechend ausgebildete, sogenannte nicht-tridentinische, „traditionalistische“ Priester, da sie nicht die genauen Anforderungen zur Erlangung der Priesterweihe kennen. In anderen Fällen halten Laien „die gültigen Sakramente“ als das, was eigentlich zählt. Der Rest sei dann legalistische Verzierung – warum diesbezüglich viel Aufhebens machen?
Die Erfahrung lehrt jedoch, dass die schlecht- bzw. halbausgebildeten Priester wie Zeitbomben sind, die nur warten zu explodieren. Wenn es zur Explosion kommt, folgen Skandale und viele gutgläubige Seelen entfremden sich der tridentinischen Messe. Hinzu kommt die Frage nach der Gültigkeit der Weihen solcher Priester oder Bischöfe, wenn sie von irgendeinem kirchlichen „Untergrund“ auftauchen, wo keiner eigentliche Ausbildung genossen hat. In jedem Fall, unabhängig davon, ob gültig geweiht oder nicht, die Anwesenheit einer solchen Person am Altar und im Beichtstuhl verringert das Ansehen des Priestertums und gefährdet das ewige Heil der Seelen.
Wie wir sehen werden, sind die Normen der Kirche sehr genau, und diejenigen, die diesen nicht genügen, sind ungeeignet, die Heiligen Weihen zu empfangen, auszuüben und zu spenden. Die Teilnahme an solchen sakramentalen Handlungen sollte deshalb auch vermieden werden von glaubenstreuen Katholiken. Ich hoffe ebenfalls, dass diese Diskussion unseren Lesern helfen wird, die Normen einer katholischen Priesterausbildung besser zu verstehen und zu schätzen.
I. Kanonische Tauglichkeit. Die kirchlichen Anforderungen. Allein der Wunsch, Priester zu sein, wenn auch aus ehrenwerten Motiven, heißt nicht, dass eine wirkliche Berufung vorliegt. Moraltheologen und Kirchenlehrer lehren, dass der Kandidat auch über kanonische Tauglichkeit (idoneitas canonica) verfügen muss.
Kanon 974.1 formuliert zwei Grundkriterien, welche der Feststellung der kanonischen Tauglichkeit eines Kandidaten dient.
a) „Moralisches Verhalten, welches der jeweiligen Weihestufe entspricht“ - mit anderen Worten: Tugend.
b) „Das geforderte Wissen“.
Wenn ein Kandidat diese Eigenschaften nicht besitzt, ist er kanonisch ungeeignet, erhält er keine Berufung zum Priestertum, und seine Weihe ist schwerwiegend unerlaubt.
Wo und wie sind diese Festlegungen vorgenommen worden? Die Dekrete des Konzils von Trient schreiben vor, „diejenigen, die geweiht werden sollen, müssen in einem Seminar leben, wo sie in den kanonischen Disziplinen geformt werden und die Weihen nach einer angemessenen Prüfung empfangen sollen“. Kanon 972,1 zitiert die grundsätzliche Regel: „Alle Kandidaten für die heiligen Weihen … sind verpflichtet, während der ganzen Dauer ihrer theologischen Ausbildung in einem Seminar zu leben“.
Das Ausbildungsprogramm des Seminars garantiert, dass Priesteranwärter sich auf der Grundlage ihres Benehmens und Wissens als „ordentlich bewährte“ (rite probati) und somit als für die Weihe kanonisch geeignet erweisen. Tugend und Wissen können nur über eine lange Zeit angeeignet, geprüft und beurteilt werden.
In seiner Enzyklika über das katholische Priestertum und die Seminarausbildung unterstreicht Papst Pius XI. die Sorgfalt, die bei der betreffenden Beurteilung vorliegen muss: „Hört auf die Warnung von Chrysostomos, den Wir zitiert haben: ‚Lege die Hände weder nach der ersten Überprüfung auf noch nach der zweiten noch nach der dritten, sondern nur wenn eine häufige und sorgfältige Beobachtung und forschende Untersuchung stattgefunden hat’. Diese Warnung bezieht sich in besonderer Weise auf die Frage nach der Geradheit des Lebenswandels eines Priesteramtskandidaten. ‚Es ist nicht ausreichend,‘ sagt der hl. Bischof und Kirchenlehrer Alphons de Ligouri, ‚dass der Bischof nichts Schlechtes vom Priesteranwärter weiß; er muss positive Erkenntnisse von dessen Geradheit besitzen“.
Immer wieder haben Päpste gelehrt, dass intellektuelle Fähigkeiten und das Wissen für den Priester unabdingbar sind. Indem der hl. Papst Pius X. in seinem Motu Proprio den Antimodernisteneid vorschreibt, warnt er, dass die „Bildung des Geistes“ und die „Fachkenntnisse in der Glaubenslehre“ absolut notwendig sind für Priesteramtskandidaten, die ja gegen die heimtückischen Irrtümer der Modernisten kämpfen müssen.
Pius XI. warnt: “Jeder, der sich zum heiligen Dienst ohne entsprechendes Wissen und Kompetenz verpflichtet, sollte zittern vor seinem eigenen Schicksal, da der Herr seine Ignoranz nicht unbestraft lassen wird …. Wenn es für Priester je eine Verpflichtung zu lernen gegeben hat, dann ist sie umso dringender in der Gegenwart.” Weiterhin betont Pius XII., dass der Priester nicht fähig sein wird, wirksam gegen die modernen Irrtümer vorzugehen, „es ei denn er hat gründlich die festen Fundamente der katholischen Theologie und Philosophie studiert … In Entsprechung zu Unserer Apostolischen Pflicht haben Wir ernsthaft auf die Wichtigkeit eines hohen Standards bei der intellektuellen Ausbildung des Klerus insistiert.“
Die Bestimmungen des Kirchenrechts legen die allgemeinen Anforderungen für die intellektuelle Bildung der Kandidaten fest. Für den Lehrplan eines Priesterseminars, der der Priesterweihe vorausgeht, sind zwei Jahre des Studiums der Philosophie (und verwandter Disziplinen) und wenigstens vier Jahre des der Theologie vorgeschrieben.2
Die folgenden Punkte sollten erwähnt werden:
1) Kenntnis der lateinischen Sprache. Ein Priester muss Latein nicht nur wegen der Messe beherrschen, sondern auch weil Latein die Sprache des Breviers und der katholischen Theologie ist. Ein Priester, der kein Latein kann, wird das Brevier (das Göttliche Offizium) nicht verstehen, welches ja den wesentlichen Teil seines täglichen Gebetes ausmacht. Es wird in Bälde mehr eine mechanische Übung werden denn eine Freude; er wird taub werden und eben nicht die Stimme des offiziellen kirchlichen Gebetes verstehen.
Die Unkenntnis des Latein bringt mit sich praktisch auch die Unkenntnis der Theologie, oder zumindest wird deren Kenntnis durch den Priester immer nur oberflächlich sein. Alle Hauptabhandlungen über die Dogmen, die Moraltheologie und das Kirchenrecht sind nur in Latein verfügbar. Die Unkenntnis des Latein schneidet einen ab von diesem umfassenden und tiefgreifenden Hauptteil der Lehre. Pius XII.: „Lasst keinen Priester sein, der nicht mit Leichtigkeit Latein lesen und sprechen kann… Ein Diener des Heiligtums, welcher kein Latein kann, muss betrachtet werden als jemand, dem bedauernswertweise die geistige Veredelung fehlt“.
2) Philosophie. Diese Disziplin strebt danach, das methodische und vertraute Wissen über die Ursachen und die Gründe der Dinge des Universums zu vermitteln. Sie betrachtet die Welt, die Ursachen dieser Welt und den Menschen selbst (seine Natur, seinen Ursprung, seine Tätigkeiten, seine sittlichen Ziele und naturwissenschaftlichen Aktivitäten). Die Kenntnis der scholastischen („Thomistischen“) Philosophie ist eine notwendige Voraussetzung, um die katholische Theologie zu verstehen.
3) Theologie. Das ist die “Wissenschaft von Gott und den göttlichen Dingen”, die systematisch die übernatürliche Offenbarung im Lichte des christlichen Glaubens untersucht.
II. Weihen von untauglichen Personen. Unerlaubt und schwer sündhaft.
Die Kirche schreibt in Bezug auf die geistige und akademische Ausbildung von Priesteramtskandidaten im Wesentlichen vor, dass diese vor der Weihe als entsprechend geeignet (rite probati) befunden werden, ob sie nämlich einen sittlichen Lebenswandel und das benötigten Wissen besitzen, welche zusammen genommen die „kanonische Tauglichkeit“ (idoneitas canonica) für die heiligen Weihen ergeben.
Was ist, wenn ein Kandidat die erforderliche Formation vermissen lässt und daher kanonisch untauglich ist? Das Kirchenrecht ist eindeutig. Erstens ist es unerlaubt, ihn zu weihen. Kanon 974 legt den sittlichen Lebenswandel und das benötigte Wissen als Bedingung für eine „erlaubte“ Weihespendung fest, und wir haben bereits in einigen Einzelheiten untersucht, was diese Bedingungen beinhalten.
Zweitens, Kanon 973 verbietet einem Bischof unter schwerer Sünde, Weihen von kanonisch ungeeigneten Personen vorzunehmen: „Der Bischof soll nicht heilige Weihen einer jedweden Person spenden, außer es liegt ein positiver Erweis, der zu einer moralischen Gewissheit wird, von der kanonischen Tauglichkeit des Kandidaten vor; andernfalls versündigt sich der Bischof nicht nur schwer, sondern er setzt sich auch der Gefahr aus, einen Teil der Schuld des anderen auf sich zu laden“.
Zwei Dinge sind hierbei noch speziell erwähnenswert: a) Der Kanon bezieht sich nicht nur auf die Spendung der Priesterweihe, sondern eben auch auf die der niederen heiligen Weihen zum Diakon und Subdiakon; b) Der Kanon unterstreicht den ernsthaften Charakter dieses Verbotes durch die Feststellung, dass der Bischof bei Verletzung dieses Verbots „sehr schwer sündigt“. Das ist eine von wenigen Passagen im Kirchenrecht, welche im Besonderen die Todsünde als eine Folge der Verletzung des Kirchenrechts erwähnt. Der Kanonist Regatillo erklärt, dass dies eine Sünde „gegen das öffentliche Gut (ist), welches außerordentlich durch unwürdige Diener gefährdet wird.“
Und schließlich schwört der Weihebischof bei der Ausstellung des Weihezertifikates nach der Weihespendung, dass der Kandidat, welchen er geweiht hat, zuvor ordnungsgemäß geprüft und für „tauglich befunden“ worden ist. — idoneum repertum.
III. Gültigkeit der heiligen Weihen durch untaugliche Bischöfe. Ich habe anderswo ausführlich gezeigt, dass Kirchenrechtler, Moraltheologen und verschiedene Kirchendekrete allgemein von der Gültigkeit der Priester- und Bischofsweihen ausgehen, welche von katholischen Bischöfen, orthodoxen Bischöfen und schismatischen Altkatholiken-Bischöfen in manchen Ländern gespendet werden.3
Diese Autoritäten gehen wie selbstverständlich davon aus, dass alle diese Bischöfe den in ihren betreffenden liturgischen Büchern vorgeschriebenen Riten folgen, und deshalb die wesentliche Materie (Auferlegung der Hände) und Form (eigentliche Weiheformel) erfüllen, welche für die Gültigkeit einer Weihe verlangt werden.
Aber wie weit geht diese Annahme? Bezieht sich diese Annahme auch auf Weihen, die von den aus dem „Untergrund“ auftauchenden „traditionalistischen Bischöfen“ - nach der Art, wie sie am Anfang dieses Artikels erwähnt wurden – gespendet wurden? Jemand, der kanonisch untauglich für das Priestertum ist und dem eine eigentliche kirchliche Bildung mangelt, wird halt in aller Kürze zum Priester geweiht und zum Bischofsamt erhoben, vielleicht von einem Bischof, der in ähnlicher Weise nicht ausgebildet wurde und kanonisch untauglich ist.
Ich zweifle, dass irgendein römischer Kirchenrechtler solche Fälle in seinen kirchenrechtlichen Abhandlungen vor dem Vatikanum II. im Sinne hatte - heilige Weihen gespendet von, sagen wir, einem „Hühnerzüchter-Bischof“, unbewandert in lateinischer Sprache und der Theologie.
Das Prinzip, welches hier anzuwenden ist, ist nichtsdestotrotz eindeutig: Ausgenommen jemand hat eigentliche Ausbildung genossen, wird nicht Gültigkeit in Bezug auf jene Sakramente angenommen, welche jener spendet, weil er möglicherweise nicht genug weiß, wie man sie gültig spendet. Dies kann von folgenden Fällen leicht abgeleitet werden.
a) Taufe gespendet von einem Laien. Wir alle haben ja im Religionsunterricht gelernt, dass der Priester der ordentliche Spender der Taufe ist und im Notfall allerdings auch ein Laie gültig taufen kann. Der Moraltheologe Merkelbach verweist jedoch darauf, dass die Gültigkeit einer solchen Taufe in der Praxis oft in Zweifel gezogen wird. Er empfiehlt, dass der Priester das Sakrament bedingungsweise wiederholt, außer Zeugen können bestätigen, was stattgefunden hat, oder jemand, der „völlig ernsthaft … vertrauenswürdig, umsichtig und im Taufritus der Taufe wohlunterrichtet ist, erklärt, dass er das Kind auf ordentliche Weise getauft hat.“
Während also eine vom ordentlichen Taufspender vollzogene Taufe sich immer der Annahme ihrer Gültigkeit erfreut, gilt diese Annahme nicht, wenn das Sakrament von einer anderen Personen gespendet wird, die darin nicht ordentlich unterrichtet wurde. Stattdessen muss der, der weiß, was verlangt wird (in diesem Fall der Pfarrer), dann eine Untersuchung vornehmen, ob denn die Taufe gültig gespendet worden ist oder nicht.
Der Fall eines “Hühnerzüchter-Bischofs“ fällt unter dieselbe Kategorie, da ja die Gültigkeit einer von einer solchen nicht wissenden und nicht ausgebildeten Person nicht angenommen, sondern angezweifelt wird.4
b) Altkatholische Schismatiker. Kirchenrechter wie Beste und Regatillo gehen von der Gültigkeit der Weihen aus, welche nur von Altkatholiken-Bischöfen in Holland, Deutschland und der Schweiz gespendet wurden. In Bezug auf die Weihen, gespendet von zahlreichen anderen Altkatholiken-Bischöfen, die z.B. in den USA, in England usw. wirken, wurde von diesen Kirchenrechtlern zur Zeit, da sie schrieben, überhaupt nichts gesagt.5
Auch hier gründet die Unterscheidung darauf, ob denn der betreffende Klerus eine entsprechende kirchliche Ausbildung genoss oder nicht. In Holland, Deutschland und der Schweiz war ein entsprechendes theologisches Studium erforderlich für den altkatholischen Klerus. In den anderen Ländern haben Altkatholiken-Bischöfen die Priesterweihe in einem chaotischen Durcheinander Hunderten von unausgebildeten Kandidaten zukommen lassen. Sakramente, gespendet von nicht ausgebildeten Personen können nicht als gültig angesehen werden. 6
Diese ganzen Ausführungen lassen klar werden, dass Personen, welche die erforderliche Ausbildung zum Priestertum missen, nicht zu jenen gerechnet werden können, die die Priester- und Bischofsweihen gültig vornehmen. Demzufolge können sich Weihen, die in der "Unterweltmenagerie" unausgebildeter Altkatholiken, brasilianisch-schismatischer oder palmarianischer Hühnerzüchter, Krankenpfleger und Vermögensverwalter gespendet wurden, nicht der Annahme der Gültigkeit erfreuen. In praktischer Hinsicht muss deshalb die Sakramentenspendung derartiger Personen als „absolut nichtig und gänzlich ungültig“ behandelt werden.7
IV. Wenn sich kanonisch untaugliche Personen weihen lassen. In den Jahren seit dem Vatikanum II. haben verschiedene untaugliche Kandidaten es erreicht, Weihen von katholischen oder nicht katholischen Bischöfen zu erhalten, und haben so begonnen, in den jeweiligen traditionalistischen Kapellen zu wirken. Angenommen es kann belegt werden, dass die so erhaltenen Weihen gültig sind, wäre es für die betreffende Person statthaft, als Priester zu wirken – halt mangels glaubenstreuer katholischer Priester?
Weihen von Schismatikern. In nicht wenigen Fällen seit dem Vatikanum II. begegnen wir dem Fall eines traditionalistischen Katholiken, der die Priester- oder sogar die Bischofsweihe von einem nicht katholischen Bischof erhält (z.B. von einem Altkatholiken oder brasilianischen Schismatiker) und sich dann den katholischen Traditionalisten zuwendet. In einigen Fällen hat er feierliches Bekenntnis zum katholischen Glauben abgelegt und die Abschwörung von Irrtümern vollzogen, um zu versuchen, die Anomalie einer von Schismatikern empfangenen Weihe zu korrigieren.
Obwohl ein traditionalistischer Autor solche Weihen als „getrübtes Gold“ bezeichnet, wäre das korrekte Adjektiv „gestohlen“. Heilige Weihen sind das Eigentum der Kirche, deren Gesetz es verbietet, dass kanonisch untaugliche Personen sie erhalten und ausüben.
Während die Kirche es gewöhnlich erlaubt, dass Personen, welche im Schisma aufgewachsen und geweiht wurden, ihre betreffenden Weihestufen ausüben, wenn sie dem Irrtum abgeschworen und in die Kirche aufgenommen worden sind 8, war es einem Katholiken, der außerhalb der Kirche gegangen ist, um Weihen zu empfangen, nicht erlaubt, diese Weihen auszuüben, sogar wenn deren Gültigkeit als sicher feststand und er seine Aktion bereut hat.
Im Jahre 1709 wurde der hl. Stuhl bezüglich des Empfangs der Weihen von Schismatikern befragt: „Da ein Bedarf an Priestern ist, um der Armenischen Katholischen Kirche in Amerika zu dienen, sowohl in Aspaan als auch in Giulfa, wo es keine amerikanischen Bischöfe gibt, ist es erlaubt, jemand zum Zweck der Weihe zu einem schismatischen oder häretischen Bischof zu schicken?“
Der Heilige Stuhl antwortete: „Dies ist unter keinen Umständen erlaubt, und jene, die von solchen Bischöfen geweiht wurden, sind irregulär und vom Gebrauch ihrer Weihen suspendiert.“
Das war auch die Praxis der Kirche in jüngeren Fällen wie z.B. von René Villatte (1854-1929). Vilatte, ein mehrfacher Studienabbrecher in verschiedenen katholischen Priesterseminaren und religiösen Gemeinschaften, wurde 1885 vom Schweizer altkatholischen Bischof von Bern zum Priester geweiht, und dann (so wird behauptet) 1892 durch Syrisch-Jakobitische Schismatiker in Ceylon (Sri Lanka) zum Bischof konsekriert. Dieser unberechenbare Charakter weihte dann mindestens sieben Bischöfe von 1898 bis1929. Niemand weiß wie viele Priester er weihte.
Im Jahre 1925 erklärte er vor dem päpstlichen Nuntius in Paris feierlich seine Reue und wurde wieder in die Kirche aufgenommen. Es wurde ihm gestattet, im Zisterzienser Kloster von Pont-Colbert bei Versailles den Ruhestand zu verbringen. Auch wenn es keine Frage bezüglich der Gültigkeit seiner Priesterweihe gab, wurde es Vilatte nicht gestattet, seine außerhalb der Kirche empfangenen Weihestufen auszuüben. Er wurde wie ein Laie behandelt.
Das ist das Prinzip, welches auf einen möchte-gern traditionalistischen Priester oder Bischof anzuwenden ist, der die Priester- oder Bischofsweihe von Schismatikern außerhalb der Kirche empfangen hat. Seine Weihen - selbst wenn er zweifelsfrei deren Gültigkeit belegen kann - sind „gestohlen“. Es ist ihm verboten, diese (aus der Weihe sich ergebenden Befugnisse) auszuüben, und so einen Vorteil aus seinem Diebstahl zu ziehen.
V. Einwände und Ausreden. Hier zähle ich einige Einwände auf, die gegen meine vorhergehenden Ausführungen vorgebracht wurden, und antworte darauf.
a) Private Studien. Ich kann auch selbst zuhause studieren und dann einen Bischof finden, der mich weiht.
„Die theologischen Studien müssen in dafür vorgesehenen Lehranstalten erfolgen, nicht privat, entsprechend dem im Kanon 1365 vorgeschriebenen Studienkurs.” (Kanon 976.3)
Und das Gesetz schreibt vor, dass man in einem Priesterseminar leben muss: „Die Verpflichtung betreffend das Theologiestudium verlangt nicht nur, dass man im Seminar studiert, sondern auch dort wohnt, wobei diese Verpflichtung eine schwere ist.”
Der Zweck dieses Gesetzes besteht nicht nur darin, lediglich eine entsprechende akademische Ausbildung zu gewähren. Die Vorgesetzten in einem Seminar beobachten, formen und beurteilen den Charakter und das Benehmen des Seminaristen - etwas, was kaum möglich ist zu tun, wenn der Seminarist nicht mit ihnen in einer Gemeinschaft lebt.
Theologie ist darüber hinaus nicht bloß ein fortgeschrittener Katechismus-Kurs, sondern eine echte Wissenschaft. Es braucht qualifizierte Lehrer, welche einem den Lehrstoff erklären und denselben auch abfragen.
b) Pius XII. Papst Pius XII. ging nicht in ein Seminar, sondern studierte allein zuhause und wurde dann geweiht. Wenn er es getan hat, dann kann es jeder tun.
Falsch, Pius XII. erhielt wegen seiner Gesundheitsprobleme eine Sondergenehmigung vom Kardinalvikar von Rom, während seiner Studien fürs Priesteramt zuhause zu leben.
Das stimmt mit der Ausnahme überein, welche durch den Kanon 972.1 gestattet wird, indem sie dem Diözesanbischof erlaubt, einen Seminaristen von der Verpflichtung zu befreien, im Seminar zu wohnen, „in einem einzelnen Fall und aus einem schwerwiegenden Grund.”
Der junge Pacelli hat nicht “allein studiert”. Obwohl er zuhause gelebt hat, hat er Kurse an der Päpstlichen Gregorianischen Universität besucht, Philosophie, Latein und Griechisch an der Universität La Sapienza studiert, Theologie am Päpstlichen Institut des St. Apollinaris belegt, wo er auch das Bakkalaureat und das Lizenziat in Theologie summa cum laude abgeschlossen hat.
c) Unanwendbare kirchenrechtliche Regelungen. Wegen der gegenwärtigen Situation in der Kirche sind die vorgeschriebenen langen geistigen und akademischen Studien fürs Priestertum nicht mehr länger anwendbar.
Auch falsch. Kanonisten wie Cicognani und Bouscaren-Ellis legen spezifische Kriterien dafür fest, wann ein kirchliches Gesetz nicht mehr greift. Kommentatoren stimmen überein, dass ein kirchliches Gesetz nur dann aufhört, zu gelten, wenn es nutzlos, schädlich oder unvernünftig wird.
Im Lichte vieler päpstlicher Verlautbarungen bezüglich der schwerwiegenden Verpflichtung, nur solche zu weihen, die angemessen ausgebildet wurden, kann niemand einen Fall gegen die oben zitierten Gesetze konstruieren.
Noch mag sich jemand hier auf epikeia (Ausnahme von der Regel wegen unvorhergesehener Umstände) oder Billigkeit (Nichtanwendbarkeit) berufen. Dafür braucht es schon, wie Moraltheologen es nennen, gnómé (Ratschlag, Urteil), eine Art erfahrener Weisheit im Beurteilen. Päpste haben, wie wir gesehen haben, immer und immer wieder gewarnt, dass es unklug und gefährlich ist, kanonisch ungeeignete Personen zu weihen.9
d) Bedarf an Priester. Wir leben in einer außergewöhnlichen Zeit. Unser größter Bedarf ist, mehr Priester zu haben, die die überlieferte hl. Messe feiern. Es ist doch halb so schlimm, wenn sie nicht die entsprechende Ausbildung haben. Die Messe zu haben, ist doch alles, was zählt.
Hören wir zuerst auf Pius XI.: „Ein gut ausgebildeter Priester ist mehr wert als viele schlecht- oder kaum ausgebildete Priester. Diese würden nicht nur unzuverlässig sein, sondern zur sehr wahrscheinlichen Quelle großen Kummers in der Kirche werden.” Dann der hl. Thomas (von Aquin): „Gott lässt seine Kirche nie im Stich; die Zahl der Priester wird immer für die seelsorglichen Bedürfnisse der Gläubigen ausreichen, vorausgesetzt, dass die Würdigen gefördert und die Unwürdigen weggeschickt werden. … Sollte es jemals unmöglich werden, die gegenwärtige Zahl (der Priester) zu halten, ist es besser, wenige gute Priester zu haben als eine Vielzahl von schlechten.”
e) “Meine Berufung.” Ein glaubenstreuer Katholik, der dauerhaft den Wunsch hat, Priester zu werden, würde trotzdem berechtigt sein, die Priesterweihe zu erhalten, auch wenn er mehrmals aus traditionalistischen Priesterseminaren weggeschickt worden ist und keine entsprechende Ausbildung erfahren hat.
Eine derartige Person ist sowohl in der Geschichte der altkatholischen Bewegung als auch in gewissen heutigen traditionellen Kreisen ein periodisch wiederkehrender „Typ“. Er ist ein Katholik, der Priester werden möchte, dem jedoch wiederholt von Vorgesetzten verschiedener Seminare und klösterlicher Gemeinschaften gesagt worden ist, dass er aus intellektuellen, geistlichen, moralischen und psychologischen Gründen ungeeignet für das Priestertum ist.
Statt dieses Urteil zu akzeptieren, entscheidet er, er wisse es besser, und spricht wegen seiner Weihe einen pensionierten Bischof (der „Konzilskirche“ - Anm.) an. Oder geht zu einem Schismatiker, der ihn nicht nur zum Priester, sondern auch zum Bischof weiht. Nicht viel Aufhebens, keine Notwendigkeit, mehrere Jahre in einem Seminar zu verbringen, wo er geprüft und beurteilt wird, ob er „den positiven Erweis seiner Aufrichtigkeit“ und „des erforderlichen Wissens“ erbringt.
Es kommt einem “Möchte-gern”-Priester nie so vor, als würden ihm seine Aktivitäten entweder den Mangel an Tugend (Klugheit, Demut usw.) oder an Wissen (bezüglich des Kirchenrechts usw.) anzeigen, welche ein Weihekandidat besitzen sollte. Mit anderen Worten, allein die Tatsache, dass er Heilige Weihen auf die betreffende Weise erhalten hat, bestätigt, was die Vorgesetzten ihm früher gesagt haben: Er hat keine Berufung und ist ungeeignet, Priester zu sein.
f) Schlechte Resultate. Viele Priester, die das alte System vor dem Vatikanum II. durchgelaufen haben, haben sich als schlecht herausgestellt, so wie auch viele Priester, die aus traditionalistischen Priesterseminaren nach dem Vatikanum II. hervorgegangen sind. Warum also angesichts aller dieser Fehler weiterhin auf diesem System bestehen?
Der Grund in beiden Fällen ist die gefallene menschliche Natur. Priester, welche gut ausgebildet wurden, können nichtsdestotrotz in Sünde fallen oder den Glauben verwerfen. Derartige Fehler von Einzelpersonen machen nicht das System unglaubwürdig, das Konzil von Trient aufgestellt hat und das Kirchenrecht vorschreibt.
Wie alle Eltern wissen, kann man seinen Kindern noch so sehr gewissenhaft und konsequent einen guten Religionsunterricht in Bezug auf den Glauben und die Sitten zukommen lassen, wie es in guten Büchern für Eltern geschrieben steht. Das Kind kann sich aber dann als Erwachsener trotzdem noch entscheiden, einen Irrweg einzuschlagen. Für die Frage nach dem Seelenheil der Eltern ist es jedoch wichtig, dass sie ihre Pflicht getan haben.
g) Wir sind Mönche eines kontemplativen Ordens. Da wir Mönche sind, benötigen wir nicht diese ganze strenge akademische Ausbildung in Latein, Philosophie und Theologie vor der Weihe. Außerdem macht das intellektuelle Streben und Argumentieren die Priester weltlich und stolz. Unser einziges Interesse ist die Kontemplation (Betrachtung).
Dies mag plausibel klingen für Laien und sogar für manche Priester, aber als ein ehemaliger Zisterziensermönch kann ich dem nicht zustimmen. Die Abtei, in die ich eintrat, sowie eine andere Abtei, in welche ich später geschickt wurde, waren beide kontemplative Häuser mit strikter Observanz (strengerer Auslegung der Mönchsregel). Nichts desto trotz waren die Mönche beider Klöster verpflichtet, dieselbe akademische Ausbildung vor deren Priesterweihe zu erhalten wie auch die anderen Priester.
Pius XI. sagte darüber hinaus, man habe diese Studien nötig: “Der hauptsächliche Grund dieses Schreibens ist, Ordensleute, ob sie bereits geweiht wurden oder sich auf die Priesterweihe vorbereiten, zu ermahnen, gewissenhaft die heiligen Wissenschaften zu studieren. Wenn sie nicht gründlich mit diesen Fachgebieten vertraut sind, werden sie nicht fähig sein, die Pflichten ihrer Berufung entsprechend zu erfüllen.”
Noch - wieder nach Pius XI. - kann man die kontemplative Karte ausspielen, um Ignoranz zu rechtfertigen: „Es ist ein Fehler derer (die das kontemplative Leben eines Klosters leiten) zu glauben, dass man, wenn theologische Studien vor der Weihe missachtet oder infolge dessen gänzlich aufgegeben wurden, leicht in die geistigen Höhen einer innigen Gottverbundenheit aufsteigen kann, wenn es einem an jenem reichen Wissen über Gott und Glaubensmysterien mangelt, welches von der hl. Wissenschaft abgeleitet wird.“
h) Sterile Polemik. Sie engagieren sich in steriler intellektueller Polemik, in welcher wir kein Interesse haben. Ihre Argumente sind lieblos, ungeistig und spaltend. Als Priester sollten Sie diese für sich behalten. Sie sind wie ein Pharisäer, der prahlerisch sich selbst als einen ganz besonderen betrachtet und somit über dem unwürdigen Fußvolk stehend!
Hören wir Pius XI. über unsere Verantwortung, unsere Stimme gegen schlecht ausgebildete Kleriker zu erheben: "Welch erschreckende Rechenschaft, Ehrwürdige Brüder, werden wir einst vor dem Fürst der Hirten, dem Höchsten Bischof der Seelen, ablegen müssen, wenn wir diese Seelen inkompetenten und unfähigen Führern ausgehändigt haben"
Das Gesetz und die Tradition der Kirche fordern, dass ihre Diener vor dem Erhalt der Priesterweihe in Bezug auf ihre Tugend und ihr Wissen geformt und geprüft werden, und dass dabei die untauglichen ausgeschlossen werden.
Ein kanonisch untauglicher Priester oder Bischof, auch wenn er gültig geweiht worden sein sollte, entehrt das katholische Priestertum und gefährdet bei jedem Besteigen des Altares, Betreten des Beichtstuhls oder - noch schlimmer - durch das Aufsetzen der Bischofsmitra und die Spendung der Weihen an noch untauglichere und unwissendere Personen erheblich das Heil der Seelen.
Die Würde des Priestertums Christi und das allgemeine Gut der Kirche verlangen, dass die katholischen Laien, die zur Tradition der Kirche halten, den Sakramentenempfang von solchen Männern verweigern und deren Apostolat nicht unterstützen. Anders zu handeln bedeutete einer Sache eine Beglaubigung auszustellen und sie als achtbar hinzustellen, die nur Missachtung und Verurteilung verdient, wie es die erschreckende Worte Papst Pius‘ XI. klar ausführen: „Jeder, der den Priesterdienst ohne Ausbildung und Kompetenz annimmt, sollte um sein Seelenheil fürchten. Denn der Herr wird seine Ignoranz nicht ohne entsprechende Strafe ertragen; es ist nämlich der Herr, der die schreckliche Warnung ausgesprochen hat: ‚Weil du das Wissen verworfen hast, will Ich dich verwerfen, sodass du das Amt des Priesters für mich nicht ausübst.“
Wenn der Herr selbst die Ungeeigneten zurückweist, kann auch der katholische Laie nichts anderes tun - denn der einzige „Typ“ von Person, welcher geeignet ist, eine Tridentinische Messe zu feiern, ist ein nach dem System des Konzils von Trient ausgebildeter Priester.

Übersetzung von
Josef Weissensteiner
und P. Eugen Rissling

Anmerkungen der Redaktion

1 Wo natürlich die Einrichtung der sog. Vorseminare nicht vorhanden ist, geht man nach dem Abitur direkt in das eigentliche Priesterseminar. Auch werden Seminaristen, je nach jeweiligem diözesanem Brauch, nicht überall erst nach 6 Jahren philosophisch-theologischer Studien zur Priesterweihe zugelassen, sondern auch 1-2 Jahre früher. Aber natürlich immer unter Einhaltung anderer noch zu erläuternder kanonischer Normen!

2 Auch wenn es nicht in jeder konkreten kirchlichen Situation möglich sein sollte, auf die betreffende genaue Zahl der Jahre zu kommen (dem Buchstaben nach), müssen diese kanonischen Bestimmungen in jedem Fall ihrem Geiste nach erfüllt werden!

3 Bei den Altkatholiken und ähnlichen schismatischen Gemeinschaften muss die Frage nach der Gültigkeit ihrer Weihen einzeln untersucht werden.

4 Natürlich kann auch eine solche Taufe gültig sein, wenn Form und Materie genau eingehalten werden. Nur hat man in solchen Fällen eben berechtigterweise Bedenken, ob denn ein solcher Taufspender hinreichend im Bild ist. Da macht man manchmal auch tatsächlich entsprechende niederschmetternde Erfahrungen damit!

5 Auch hier kann man wohl kaum allgemeine Aussagen tätigen - jeder Fall sollte einzeln untersucht werden. Auch in Deutschland, Holland und der Schweiz kann nicht bei jeder altkatholischen Gruppierung von vorne herein von mehr oder weniger regulären Studienverhältnissen gesprochen werden. Außerdem sind da auch manche andere Defekte (z.B. bezüglich der Weihelinie) nicht ganz auszuschließen. Aber wir verstehen ja das eigentliche Argument des Autors.

6 Beziehungsweise können sie nicht mehr oder weniger automatisch als gültig angesehen werden! Da ist in jedem Fall eine genaue Überprüfung vonnöten.

7 Die katholische Kirche lehrt, dass man nur eindeutig gültige Sakramente empfangen bzw. nur an zweifelsfrei gültigen hl. Messen teilnehmen darf. Sobald ein hinreichender berechtigter Zweifel an der Gültigkeit besteht, müssen solche liturgischen Handlungen in praktischer Hinsicht wie solche behandelt werden, die eindeutig ungültig sind! Sie könnten theoretisch sehr wohl auch gültig sein, aber das weiß man wegen der bei den betreffenden schismatischen Gruppen bestehenden Probleme eben nicht so genau. Oft kann man das dann (z.B. wegen der lang zurückliegenden Zeit des betreffenden fragwürdigen Ereignisses) auch nicht mehr klären.

8 Natürlich nur, wenn sie dabei von einem eindeutig katholischen Bischof hinreichend geprüft und dann (nach einem bestimmten Ritus) in die katholische Kirche aufgenommen werden!

9 Natürlich ist es für uns heute viel schwieriger, ein Priesterseminar zu finden, wo solche äußere Voraussetzungen geboten werden, die sozusagen bis aufs letzte i-Tüpfelchen den kirchlichen Bestimmungen entsprechen. Wer aber klare theologische Positionen vertritt und dafür konsequent einsteht, findet bei Vorhandensein eines guten Willens auch da eine Lösung, die Angesichts der heutigen extrem schwierigen kirchlichen Lage dem betreffenden Ideal eines Priesterseminar eher nahekommt als von ihm zu stark abweicht. Es gibt auch heute Priesterseminare, wo man eintreten kann, wenn auch in einem anderen Land oder auf einem anderen Kontinent!
Dagegen ist es völlig abwegig, einen Mann zum Priester zu weihen, der entweder einige Male in seriöseren katholischen (traditionalistischen!) Priesterseminaren gescheitert ist (entlassen wurde) oder überhaupt keinen einzigen Tag in irgendeinem Seminar zugebracht hat und somit auch nicht unter Anleitung von erfahrenen Vorgesetzten theologische Disziplinen studiert hat! Das ist eben der Punkt, der großes Ärgernis erregt und den der Autor des Artikels anspricht!

 

Zurück Hoch Startseite